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Man kann auch in der Elternzeit mit besonderem Grund gekündigt werden. Dazu muß aber die zuständige Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle (steht so im Gesetz) ihre Zustimmung erteilen, ohne gehts nicht. Auch muß bei einer betriebsbedingten Kündigung auch wirklich ein Grund vorhanden sein.
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| aufhebungsvertrag, kündigung §1kschg, mutterschutz |
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