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Zitat von Sil_ke
Hallo,
ich ziehe nächste Woche um. Mein tägliche Strecke zur Arbeit wird sich um ca. 50 km und um mind. 1 Stunde Fahrzeit pro Tag reduzieren.
In meinem Arbeitsvertrag sind zwei Tage Sonderurlaub bei beruflich bedingten Umzug angegeben aber nicht welche Bedingungen für "beruflich bedingt" erfüllt sein müssen.
Habe das Thema vorsichtig angesprochen und mein direkter Vorgesetzter meinte, dass es nur bei Firmenbedingter Versetzung gilt was ich kaum glauben kann.
Vielen Dank im Voraus für die Antworten!
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Dann kommt es wohl darauf an, was wörtlich im Arbeitsvertrag (und ggf. im Tarifvertrag) steht.
"Näher am Arbeitsplatz" muß aber auch nicht unbedingt beruflich bedingt sein.
E.D.