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Alt 20.08.2009, 17:26
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Standard AW: Kündigung/Abfindung mit ca 37 Jahren Betriebsangehörigkeit

Zitat:
Zitat von t.kolcak Beitrag anzeigen
Noch eine klein Fragen, wird da auch Urlaubs oder Weihnachtsgelg mit berechnet ?

Wie ist es in der Regel ?

Danke
In der Regel wird das Jahresgehalt durch 12 geteilt, also WG und UG berücksichtigt.
Die Höhe der Abfindung wird sehr stark davon abhängen, wie dringend der AG Deine Mutter loswerden möchte.
__________________
Natürlich kann ein Vegetarier sehr zivil mit einem Kannibalen über das gemeinsame Nachtmahl verhandeln; dabei sollte er das Küchenmesser aber nicht als Vorleistung abgeben
Josef Joffe

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Stichworte
abfindung, betrieb, kündigung, rente, ältere mitarbeiter

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