Zitat:
Zitat von E.D.
Während des Beschäftigungsverbotes wird das normale Gehalt weiter gezahlt, der Arbeitgeber bekommt es von der U2-Versicherung erstattet. Das nur so lange das Arbeitsverhältnis besteht, falls die Befristung wirksam ist also noch 2 Monate lang.
Anschließend beginnt jene Phase, in der die Arbeitsagenturen meist meinen sie wären nicht zuständig mangels Vermittelbarkeit, das Hessissche Landessozialgericht aber meint die Arbeitsagentur muß schon zahlen.
Hebamme4u: Beschäftigungsverbot als Falle für schwangere Frauen?
Ob das örtlich zuständige Sozialgericht auch dieser Ansicht ist, kann man im Klagewege erfahren. Außerdem, siehe den o.g. Artikel, käme auch Krankengeld je nach Lage des Falles in Betracht.
E.D.
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Danke E.D für deine Ausführungen
Bin ich schon mal ein Stück schlauer und begreife ein wenig wie es dann so läuft.
Ich dachte ja das vielleicht der Mutterschutz greift, aber da der vertrag mit der Trasnfergesellschaft ja befristet ist, sind die ja erstmal raus aus der Sache, wenn der Vertrag endet.
ich nehme auch an, das ich ohne Beschäftigungsverbot ja ganz sicher ALg bekomme und leider wird dann wahrscheinlich auch das ALg zur Berechnug des Elterngeldes mit herangezogen ?ß
Weisst du darüber noch etwas??
Es sind ja die letzten 12 Monate vor der geburt des Kindes, also dann wohl 6 Monate ALG 3 Monate Transfergehalt und 3 Monate Gehalt meines ehemaligen AG.
Sehe ich das richtig?ß
ist das so??
liebe Grüsse vritl