AW: Unterschiedliche Ausbildungsvergütungen für Azubis des gleichen Jahrgangs
Hallo, cokeligt4u
Dem Azubi ist ja nach § 10 BBiG eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen.
Die Angemessenheit der Vergütung wird unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls festgestellt. Wichtigster Anhalt dafür sind nach Ansicht des BAG die einschlägigen TV. Es sei sachgerecht, als Vergleichsmaßstab auch für die Nicht tarifgebundenen Parteien TV heranzuziehen, weil sie von den Tarifvertragspartein ausgehandelt worden sind und anzunehmen ist, dass die Interessen beider Seiten hinreichend berücksicht worden sind. Danach erweise sich eine vereinbarte Vergütung als angemessen, wenn sie die tarifliche Ausbildungsverrgütung um mehr als 20 % unterschreitet /BAG v.8.5.2004-6 AZR 191/02, NZA 2003, 1343).Vieleicht hilft es weiter.
Gruß FS
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