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Alt 27.07.2009, 21:12
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Standard AW: Abmahnung - welcher Stempel zählt?

Zitat:
Zitat von meistermacher Beitrag anzeigen
Du brauchst nicht den Beweis, das du es rechtzeitig abgegeben hast, sondern die PA den Beweis das Sie es nicht rechtzeitig bekommen haben.
Eingangstempel PA ist aus meiner Sicht nicht hinreichend Beweis genug.

Also schreibe eine Gegendarstellung, das du es mit der Post versandt hast, diese am XY eingeworfen hast, und du davon ausgehst, das die Post am (48 Stunden Später) diesen Brief bei euch eingeworfen hat. Sie sollen sich bitte mal den Poststempel ansehen und die Abmahnung zurück ziehen. Sollten Sie dieses nicht tun, dann soll diese Gegendarstellung deiner Personalakte hinzugefügt werden.
Mach 2 Ausfertigungen, und las dir auf einer per Unterschrift bestätigen, das du diese abgegeben hast.
Dann ab zu deinen Akten zu Hause, und fertig ist die Laube.
MfG
Meistermacher
Habe mich gleich an den Personalrat gewandt, weil die in dem Gespräch, als ich die Abmahnung bekommen habe, ziemlich unfair zu mir waren und mich ziemlich fertig gemacht haben, habe infolgedessen sogar eine Überweisung zum Psychotherapeuten bekommen weil ich einfach nicht mehr konnte.

Das mit dem Stempel und so ist mir erst später eingefallen... So ein Mist.

LG
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krankmeldung, poststempel

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