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Folgender Sachverhalt:
Mein befristetes Arbeitsverhältnis (1-Jahres-Vertrag) endet planmäßig zum 31.07.2009. Nun hat mein Arbeitgeber, statt einer Verlängerung um einen neuen befristeten Arbeitsvertrag, den alten hinsichtlich der Dauer um weitere 3 Monate "geändert". Er schreibt: hiermit bestätigen wir die Änderung des bestehenden Anstellungsvertrages mit Wirkung ab 01.08.09 bis zum 31.10.09 wie folgt: § 1 Tätigkeit Das Beschäftigungsverhältnis beginnt am 01.08.2009 und endet am 31.10.2009. § 14 Zusätzliche Vereinbarung Das Beschäftigungsverhälttnis endet am 31.10.2009, ohne dass es einer Kündigung bedarf. § 1 ist insofern totaler Unsinn, da ich nach dem 31.07.09 genau die selben Tätigkeiten verrichte wie bisher. Ist hier überhaupt ein neuer Arbeitsvertrag zustande gekommen, da man meines Wissens einen befristeten Arbeitsvertrag bzgl. der Dauer nicht verändern kann. Hat das rechtliche Folgen bzgl. "Anspruch auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach 3 Verlängerungen" bzw. Anspruch auf Arbeitslosengeld? |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| befristeter vertrag, verlängerung, vertragsverlängerung, änderungskündigung |
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