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Hallo bevor ich anfange mit meine Problem, hoffe ich das sich hier wirklich jemand Zeit nimmt und sich meinen Beitrag durch liest und keine Antworten kommen das dies schon zichmal über all durchgekaut wurde und ich doch einfach nur mal Googlen soll. Danke dies hab ich schon getan.
Und bitte kein Fachchinesisch, ich bin keine Anwalt. ![]() ....ich hab mich schon versucht im Internet zu informieren über "unbezahlte Überstunden". Bin leider bei den ganzen Beiträgen und § nicht wirklich schlauer geworden. z.B. hab ich gelesen... "Ein Kompletter Ausschuss der Vergütung von Überstunden - egal wie viele - ist als Verstoß gegen §307 BGB (AGB-Kontrolle) unwirksam" Dann wiederum hab ich gelesen das " Die Rechtssprechung lässt aber einen Ausschluss in Höhe von 10% (manchmal steht auch 20%) über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit noch zu." oder "Angeordnete Überstunden müssen vom Arbeitgeber vergütet werden" Und diese die wir machen sind angeordnet und dokumentiert. und das "Die Verfallfrist von 4 Wochen nicht zulässig ist sondern min. 3 Monate" *** Vor allem habe ich auch gelesen das Überstunden nicht geplant werden können/dürfen und wir bekommen immer mitgeteilt wann wieder ÜS geplant sind. Auch wenn wir 1000 Mitarbeiter sind, wir haben leider keinen Betriebsrat, an den wir uns wenden können. Nun etwas zu meinem Job, arbeite in einen Call-Center Auszug aus meinem Arbeitsvertrag Arbeitszeit: a) Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, seine ganze Arbeitskraft im Interesse der Gesellschaft einzusetzen und im Falle der Erforderlichkeit über die betriebsübliche Arbeitszeit hinaus tätig zu sein. b) Anfallende Überstunden von bis zu 15 Stunden können durch Freizeitausgleich nach Genehmigung durch den Vorgesetzten abgebaut werden. Alle darüber hinaus anfallenden Stunden werden nicht ersetzt. ***? Und nun zu dem wie wir hier dann Arbeiten. Wir haben jetzt schon seit 7 Wochen an min. 2-3 Tagen in der Woche, 10h Schichten und die anderen Tage 8h und dann kommt auch noch mal ein Samstag mit 8h dazu. Gut für diese 8h (Samstag) bekommen wir an der darauf folgenden Woche einen Tag frei. Und wenn wir dann mal 4 Tage in der Woche 10h haben bekommen wir dann in der gleichen Woche einen Tag frei, dazu kommt dann aber wieder der Samstag dazu. Man sagte uns dann "Wenn ihr über 15 ÜS kommt, kommt zu uns und teilt dies mit" Was wir auch gemacht haben. Als Antwort kam dann, "Wir klären das ab ob ihr die Stunden (ab über 15h) bezahlt bekommt" Das Ergebnis wir werden sie nicht vergütet bekommen aber wir können diese ja dann als Freizeitausgleich nehmen. Nur bekommen wir immer bei der Anfrage ob man früher gehen könnte als antwort "Nein ist leider nicht möglich" (Nun hier widerspricht sich auch so manches. Mal heisst es, man kann auch einen ganzen Tag frei nehmen (also 8 ÜS) dann widerum "ne das ist ganz und garnich möglich". Im Vertrag steht aber auch das man einen Tag dann frei nehmen kann.) Nun haben wir noch nächste Woche und dann ist dieser Monat zu ende und alles was über die 15h ist entfällt dann. Meine Frage ist dies so alles überhaupt rechtens. Und vor allem das der Arbeitgeben im Vertrag fest halten kann, das bis zu 15 ÜH durch Freizeitausgleich abgebaut werden kann oder sogar das alles was darüber ist dann wegfällt. Vielen danke schon mal für die Mühe und die Anworten. |
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| arbeitsvertrag, vergütung, überstunden |
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