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Mit 15 kann man sehr wohl arbeiten, nur gilt folgendes zu beachten. Es gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz . Des weiteren ist man mit 15 noch Schulpflichtig was eine Arbeit nur als Azubi möglich macht da dann das Berufsschuljahr als Schuljahr angerechnet wird. Eine vollzeitarbeit ist nicht möglich.
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| 15 jahre, arbeiten, gastronomie, jahren, jugendarbeitsschutzgesetz |
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