Verweigerung des Urlaubsgeldes nach einjähriger Krankheit im folgenden Jahr?
Hallo,
ich möchte mich gerne rückversichern, da ich mich zu dem Thema Urlaubsgeld noch nicht wirlich lange beschäftigt habe.
Meine Mutter war für ein Jahr krankgemeldet (2008), ist nun wieder im Betrieb tätig mit voller Stundenzahl u. *., also eine vollwertige "Arbeitskraft".
Nun gab es eine Auszahlung der Urlaubsgelder, nur meine Mutter hat kein Geld erhalten. Ihre Vermutung ist nun, dass sie aufgrund ihrer krankheitsbedingten Fehlzeiten, keines bekommen hat und möchte vor einem Gespräch ersteinmal die rechtlichen Grundlagen dafür abklären.
Was ich dazu gelesen hatte, ist dass die Verweigerung des Urlaubsgeldes für dieses Jahr aufgrund einer Krankheit im Vorjahr nicht zulässig ist, sofern das Urlaubsgeld schriftlich geregelt wurde.
Bin ich mit dieser Meinung richtig dran oder stimmt das so nicht?
Ich bitte um euere Hilfe.
Viele Grüße
Kim Heinrich
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