Als privat Versicherter sind bei der Berechnung der Arbeitgeberanteile die Krankenversicherungen ALLER Familienangehöriger heranzuziehen.
Seit einigen Jahren ist dies nicht geschehen, nachdem die Nachweise für ALLE Versicherungen nach einer erstmaligen Vorlage nicht weiter vorgelegt wurden. Die entsprechenden Anteile wurde einfach stillschweigend nicht weiter berechnet.
Bei einer
Prüfung meiner Gehaltsabrechnung fiel mir dies erstmals auf. Eine Nachzahlung wird mir verweigert - im Prinzip mit der Begründung, ich wäre dafür verantwortlich jährlich die Nachweise vorzulegen, was ich versäumt hätte.
Meine Fragen:
1.) Können die Nachzahlungen trotz eigenem Verschulden nachgefordert werden? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?
2.) Kann der Arbeitgeber bei einem einmal vorgelegten Nachweis aber fehlenden Folgebescheinigungen stillschweigend die Zahlungen in den Folgejahren einstellen? Warum gelten nicht die Angaben des Vorjahres?