#1 (permalink)  
Alt 19.07.2009, 14:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 3
Standard Nachzahlung Arbeitgeberanteile Krankenkasse

Als privat Versicherter sind bei der Berechnung der Arbeitgeberanteile die Krankenversicherungen ALLER Familienangehöriger heranzuziehen.
Seit einigen Jahren ist dies nicht geschehen, nachdem die Nachweise für ALLE Versicherungen nach einer erstmaligen Vorlage nicht weiter vorgelegt wurden. Die entsprechenden Anteile wurde einfach stillschweigend nicht weiter berechnet.
Bei einer Prüfung meiner Gehaltsabrechnung fiel mir dies erstmals auf. Eine Nachzahlung wird mir verweigert - im Prinzip mit der Begründung, ich wäre dafür verantwortlich jährlich die Nachweise vorzulegen, was ich versäumt hätte.

Meine Fragen:
1.) Können die Nachzahlungen trotz eigenem Verschulden nachgefordert werden? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?
2.) Kann der Arbeitgeber bei einem einmal vorgelegten Nachweis aber fehlenden Folgebescheinigungen stillschweigend die Zahlungen in den Folgejahren einstellen? Warum gelten nicht die Angaben des Vorjahres?
Mit Zitat antworten
 

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an