#2 (permalink)  
Alt 19.07.2009, 15:39
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 20.09.2008
Beiträge: 8.316
Standard AW: Unterschreiben eines Ausbildungsvertrages

Verträge kann man kündigen.

Wenn das eine Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz ist, kann man den Vertrag bis zum Ende der Probezeit jeweils fristlos kündigen (auch schon vor Beginn).

Wenn das eine Kollegin oder Bekannte deines Vaters ist, würde ich das Spiel aber nicht auf die Spitze treiben, man sollte allgem. schon fair spielen.

MfG
Matthias
Mit Zitat antworten
 

Lesezeichen

Stichworte
ausbildungsvertrag, widerrufsrecht

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an