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Wenn der AG weniger als 10 AN beschäftigt wäre ein Klage sowieso weitgehend sinnlos.
Ansonsten würde ich grundsätzlich von einem Aufhebungsvertrag absehen, wenn du danach Arbeitslosengeld haben willst. Es besteht die Gefahr eine Sperre weil das AA sagt, du hättest an der Beendigung deiner Tätigkeit mitgewirkt. Dass du ALG bekommst ist auch wichtiger als die Abfindung! |
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| Stichworte |
| abfindung, angebot, kschg, kündigungsschutzklage |
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