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Hi.
Im aktuellen MTV ist eine monatliche Mindestarbeitszeit für vollzeitbeschäftigte AN von 160 Std. vereinbart. Die durchschnittliche Regelarbeitszeit eines Kalenderjahres 260 Stunden. Die monatliche Regelarbeitszeit im Durchschnitt eines Kalenderjahres 173 Stunden. Für den Urlaub ist folgendes festgehalten: Der Urlaub beträgt 26 Werktage. Der Urlaub erhöht sich nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von 2 Jahren um 2 Werktage von 4 Jahren um 4 Werktage........ von 10 Jahren um 10 Werktage. Kriegsrat hat Dir aber eigentlich schon alles beantwortet. |
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| arbeitsvertrag, befristung, teilzeit, vollzeit, wachgewerbe |
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