Änderung der Tätigkeit bei Zeitvertrag mit Sachgrund
Änderung Tätigkeiten bei Zeitvertrag mit Sachgrundbefristung:
Nach einem 2 jährigen Zeitvertrag wurde ohne Unterbrechung ein weiterer Zeitvertrag mit Sachgrundbefristung abgeschlossen. Vertragsbestandteil ist auch eine Tätigkeitsbeschreibung, welche die Aufgaben und Arbeitsgebiete beschreibt und die Sachgrundbefristung rechtfertigt. Von Seitens des Vorgesetzen werden zwischenzeitlich aber auch andere Tätigkeiten als in der Tätigkeitsbeschreibung dargestellt übertragen. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Abteilungsleiter sieht dieser allerdings keine Erfordernis, eine schriftliche Ergänzung oder anderweitige Veränderung der Tätigkeitsbeschreibung vorzunehmen.
Fragen:
Muss eine Änderung der Tätigkeitsbeschreibung vorgenommen werden?
Ist eine Änderung überhaupt sinnvoll (Hintergrund: Sachgrundbefristung und Dokumentation einer Vertragsabweichung)?
Welche Möglichkeiten bestehen, wenn Arbeitgeber eine formelle Dokumentation der Vertragsabweichung ablehnt?
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