außerordentliche Kündigung nach § 102 und § 103
Hi !
Wie ist das - kann einem Ersatzbetriebsratsmitglie d auch ersatzweise/hilfsweise nach § 102 außerordentlich (verhaltensbedingt) gekündigt werden, wenn der Betriebsrat nach § 103 fristgemäß (3 Tage) Widerspruch eingelegt hat (und dann ja der Widerspruch nur per Beschlußverfahren ersetzt werden könnte) ???
Wenn ja, würde der Arbeitgeber also seine ao Kü. doch durchsetzen können und den Arbeitnehmer fristlos vor die Tür setzen können...
Danke für eure Antworten !!
Kalle
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