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Alt 10.07.2009, 08:59
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Standard Berechnungsfehler der Urlaubstage, hat Arbeitgeber anspruch?

Hallo,

folgende Situation stellt sich mir dar:

Laut Aussage der Personalabteilung sollten wir Azubis unseren Urlaub innerhalb der Ausbildungszeit abfeiern (Januar 09 bis Prüfung 03.07.09). Dort wurde uns von der Personalabtielung ein Urlaubsanspruch von 12 Tagen mitgeteilt.

Nun habe ich nach beendigung der Ausbildung seit 04.07. eine festeinstellung für 4 Monate. Darin Vertraglich geregelt ist ein Urlaubsanspruch von 2,5 Tagen pro Monat,also über der gesetzlichen Mindestanforderung.

Nun ist der Personalabteilung aufgefallen das sie sich bei der berechnung des Azubi Urlaubes bis 03.07. verrechnet hatten.

diese differenz von 4 Tagen (angeblich) wurden mir nun von meinem neu geltenten Arbeitsvertrag (10 Tage) abgezogen, das heisst ich habe nun nur noch 6 Tage Urlaub.


Ich kann mir nicht vorstellen das diese Handlungsweise so rechtens ist? Kann mir das etwas genauer erklären ob und wie ich gegen diese handlungsweise vorgehen kann, und wenn ja mit welchen Fakten (Gesetzen, Urteilen) in der Hinterhand?

MFG
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