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Alt 10.07.2009, 08:49
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 20.09.2008
Beiträge: 8.316
Standard AW: Leiharbeiter, Betriebliche "Verteilerzeit" wird nicht gezahlt

Pausen die kürzer sind als 15 min sind keine Pausen im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.

Normalerweise bekommt man fürs Trinken am Arbeitsplatz auch keine Zeiten abgezogen. Also ich halte ein solche Regelung für eher grenzwertig bis unzulässig.

MfG
Matthias
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Stichworte
leiharbeiter, pausenregelung, zeitarbeiter

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