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Hallo !
Würde gerne wissen, ob sowas rechtlich überhaupt möglich ist: verhaltensbedingte außerordentl. Kündigung eines Ersatz-Betriebsratsmitglieds, daß erst kürzlich noch "aktiv" war (hat an BR-Sitzung teilgenommen). Geht das ? - "Aus wichtigem Grund" (KüSchG § 15) schon - aber auch verhaltensbedingt ??? Über rasche Antwort wäre ich sehr erfreut (es eilt eben). Ciao Kalle |
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