#5 (permalink)  
Alt 09.07.2009, 22:45
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Registriert seit: 09.07.2009
Beiträge: 14
Standard AW: verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung eines Ersatzmitglieds

Zitat:
Zitat von Lohengrin_2 Beitrag anzeigen
NaJa, falls es zur Kündigung kommt, Kü.-Schutzklage einreichen. Und man wird sehen was das Arb.-Gericht entscheidet.

Mfg,
Lohengrin

So soll`s geschehen. Der BR muß aber nach § 103 BVG widersprechen - dann kann der Arbeitgeber die Kündigung garnicht erst gegenüber dem Betreffenden aussprechen, sondern muß die fehlende Zustimmung des BR über Beschlußverfahren ersetzen lassen. Vorteil: Arbeitnehmer bleibt erstmal im Betrieb, Gehalt etc. läuft weiter etc.
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