Mutterschaftsgeld
Hallo,
ich habe folgendes Problem. Und zwar habe ich letzten Monat aufgrund Heirat meine Steuerklasse ändern lassen. Ich habe die Steuerklasse V genommen mein Mann die III. Leider wusste ich nicht, dass dies aufgrund Heirat rückwirkend geschieht. Wir sind davon ausgegangen dass die Änderung erst ab Juli in Kraft tritt. Auf jedenfall bin ich seit dem 27.06. in Mutterschutz. Ich wurde Mitte Juni von meinem Arbeitgeber über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld informiert. Der Juni wurde bei mir noch nach Steuerklasse I abgerechnet bis zum 26.06. Seit dem 27.06. bin ich in Mutterschutz. Die neue Steuerklasse hab ich letzte Woche an meinen Arbeitgeber geschickt. Heute bekam ich nun die neue Berechnung für den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Und dieser beträgt leider 100 Euro weniger als mein bisheriges Nettogehalt. Ist dieses so in Ordnung? Dass ich Lohnsteuer nachzahlen muss leuchtet mir ja ein, aber das der Zuschuss nun rückwirkend geändert wurde nicht. Ich dachte die Berechnungsgrundlage wären die letzten 3 vollen Gehälter oder ist das nicht richtig? Denn im Mai wäre ich ja nur für 5 Tage in der Steuerklasse V gewesen, denn diese gilt erst ab dem 25.05. Ist etwas kompliziert die Sache, ich hoffe jemand weiss Rat.
MfG
Ladylike
Geändert von Ladylike (09.07.2009 um 19:28 Uhr).
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