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Hallo, am 29.06.09 habe ich in einer Zeiarbeitsfirma als Allrounder (Karosserie,Mechanik,Lack ieren) angefangen.
Die Eingruppierung erfolgte in E3 (7,80 €) dazu eine übertarifl. Zulage von 1,20 €. Also 9,00 € Stundenlohn. Frage 1. Nun habe ich im aktuellen Tarifvertrag ( CGZP und AMP ) gesehen, das in E3 (8,62 €) ausgeschrieben sind. Da die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien der Arbeitsvertragsparteien zwischen diesen beiden Tarifgemeinschaften geschlossen wurden, müssten diese doch auch in meinem Fall gelten ??? Vom 29.06.-02.07.09 war ich als Allrounder in einem Busunternehmen tätig. Da die Firma, aus welchen Gründen auch immer, anders geplant hat, wurde ich ab 03.07.09 als Spritzlackierer in ein Industrieunternehmen geschickt. Am Nachmittag des 08.07.09 wurde mir mitgeteilt, das ich auch dort nicht mehr gebraucht werde. Am Abend rief mich die Chefin der Zeitarbeitsfirma an und machte mir das Angebot für 6 Wochen nach Spanien zu gehen, um bei VW in Madrid Karosseriearbeiten auszuführen. Flug und Unterkunft kostenlos und 9,00 € Stundenlohn zzgl. 37 € Verpflegung pro Tag. Da ich schon im Vorfeld ausgemacht hatte, das nur Entfernungen bis 100 km in Frage kommen, lehnte ich dieses Angebot am 09.07.09 ab. Da sie für mich am 09. und 10.07.09 keine Arbeit haben bin ich zu Hause. Ab 13.07.09 soll ich für max. 14 Tage als Inventurhelfer losgehen. Dies könnte aber nur für 6,65 € bezahlt werden und sie würden mir deswegen eine Zusatzvereinbarung schicken. Frage 2. Ich bin der Ansicht, das die Tatsache, das kein geeigneter Arbeitsplatz für mich besteht, der Firma nicht das Recht gibt, meinen Lohn herrunter zustufen. Eine Antwort zu diesen Themen würde mir sehr helfen. |
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