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Hallo!
Ich bin mit folgender Situation konfrontiert: Zwei von unseren AzuBis sind vor kurzem körperlich aneinander geraten. Der erste hat dem zweiten ohne Grund etwas, im wahrsten Sinne des Wortes, an den Kopf geworfen. Daraufhin ist der zweite sofort auf ihn zugegangen und hat ihm eine Ohrfeige verabreicht. Als nächstes nahm der erste, welcher körperlich überlegen ist, den zweiten in den "Schwitzkasten". Danach wurde der Konflikt von anderen AzuBis beendet.Körperliche Schäden hat keiner von den beiden erlitten. Der Wurf war jedoch ungleich heftiger als die Ohrfeige. Der erste bekommt eine Abmahnung, was er natürlich auch einsieht und versteht. Der zweite soll allerdings nach momentanen Stand der Dinge auch eine bekommen, da er gegenüber dem ersten ebenfalls handgreiflich geworden ist. Mir ist bewusst, dass der zweite nicht hätte zuschlagen dürfen. Allerdings hätte ich selber es bei einer mündlichen Ermahnung belassen. Leider bin ich momentan im Arbeitsgesetz nicht fit und habe auch keinen entsprechenden Gesetzestext zur Hand. Gibt es eine arbeitsrechtliche Maßnahme unterhalb der schriftlichen Abmahnung, die man eventuell anwenden könnte? Natürlich wird den beiden nicht gekündigt. Mir geht es halt bloß um das Prinzip. Jemand der auf einen Angriff reagiert kann meiner Meinung nach nicht genau so hart bestraft werden, wie der Angreifer. |
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| abmahnung, azubi, gewalt |
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