#3 (permalink)  
Alt 09.07.2009, 17:32
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.09.2008
Beiträge: 1.434
Standard AW: Ermessen bei Abmahnung?

Zitat:
Zitat von Sternenjäger Beitrag anzeigen
Gibt es eine arbeitsrechtliche Maßnahme unterhalb der schriftlichen Abmahnung, die man eventuell anwenden könnte?
Zumindest keine, die juristisch von Belang sein könnte.

Aber darauf kommt es in erster Linie wohl auch nicht an. ;-)

Man könnte eine Ermahnung schreiben, die ähnlich einer Abmahnung lautet, wobei man die Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen abschwächt oder wegläßt.

Da eine Ermahnung rein rechtlich fast wertlos ist, wird sie nicht so heftig wie eine Abmahnung empfunden.

Klaus II
Mit Zitat antworten
 

Lesezeichen

Stichworte
abmahnung, azubi, gewalt

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an