Zitat:
Zitat von Sternenjäger
Gibt es eine arbeitsrechtliche Maßnahme unterhalb der schriftlichen Abmahnung, die man eventuell anwenden könnte?
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Zumindest keine, die juristisch von Belang sein könnte.
Aber darauf kommt es in erster Linie wohl auch nicht an. ;-)
Man könnte eine Ermahnung schreiben, die ähnlich einer Abmahnung lautet, wobei man die Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen abschwächt oder wegläßt.
Da eine Ermahnung rein rechtlich fast wertlos ist, wird sie nicht so heftig wie eine Abmahnung empfunden.
Klaus II