|
|||
|
Guten Tag,
ich habe folgende Frage: Ich habe einen Arbeitsvertrag aus dem Jahr 1991 - lt. einem damaligen Tarifvertrag - 35 Stundenwoche (Mo-Fr), 30 Tage Urlaub. Im Laufe der Jahre wurde die Arbeitszeit auf 40 Stunden erhöht (ohne Lohnausgleich). Nun habe ich mit meiner Firma eine Vereinbarung getroffen, dass ich wieder wie früher 35 Stunden/Woche arbeite, diese Arbeitszeit aufgeteilt auf Mo-Do, d.h. ich arbeite pro Tag etwas länger und habe Freitag frei. Ich verzichte dafür auf einen Teil meines bisherigen Einkommens. Diese Änderung (Arbeitszeit und Einkommen) wurde schriftlich fixiert. Was nicht geändert bzw. gar nicht besprochen wurde, ist der Urlaubsanspruch. Dieser ist ja tariflich geregelt. Wie verhält es sich damit? Habe ich weiterhin Anspruch auf 30 Tage oder reduziert sich mein Urlaub? Hat jemand darauf eine (möglichst) korrekte Antwort? Vielen Dank ![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|