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Grundsätzlich: Geh zu deinem Personalrat und lass dich beraten.
Mit den Schuhen kannst du zusätzlich zum Sicherheitsingenieur gehen oder zur Sicherheitsfachkraft aber auch da kann dir der Personalrat sicher weiter helfen, was vorgeschrieben ist (oder er kennt jemand den er fragen kann). Dasselbe gilt im Grunde für 3. Der PR sollte die entsprechenden Vorschriften kennen. Zur Rufbereitschaft, heisst das evtl. auch Nachtdient? Falls ja könnte man über diese Schiene u.U. was machen. Du könntest auch mal sagen welcher Tarifvertrag gilt, bei TVÖD oder im BAT war es glaub ich genauso, bist du auch ohne vertragliche Nebenabrede zu Rufbereitschaft verpflichtbar: TVÖD §6: "Die Beschäftigten sind im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht-, Schichtarbeit sowie - bei Teilzeitbeschäftigung aufgrund arbeitsvertraglicher Regelung oder mit ihrer Zustimmung - zu Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet." Eine Kündigung würde also u.U. nicht mal was bringen. Aber auch dazu müsste dir der PR was sagen können. MfG Matthias |
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