#5 (permalink)  
Alt 09.07.2009, 15:20
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 20.09.2008
Beiträge: 8.316
Standard AW: Bitte um Rat. Mehrere Dinge. Bitte lesen.

Grundsätzlich: Geh zu deinem Personalrat und lass dich beraten.

Mit den Schuhen kannst du zusätzlich zum Sicherheitsingenieur gehen oder zur Sicherheitsfachkraft aber auch da kann dir der Personalrat sicher weiter helfen, was vorgeschrieben ist (oder er kennt jemand den er fragen kann).
Dasselbe gilt im Grunde für 3. Der PR sollte die entsprechenden Vorschriften kennen.

Zur Rufbereitschaft, heisst das evtl. auch Nachtdient? Falls ja könnte man über diese Schiene u.U. was machen.
Du könntest auch mal sagen welcher Tarifvertrag gilt, bei TVÖD oder im BAT war es glaub ich genauso, bist du auch ohne vertragliche Nebenabrede zu Rufbereitschaft verpflichtbar:
TVÖD §6:
"Die Beschäftigten sind im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten
zur Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht-,
Schichtarbeit sowie - bei Teilzeitbeschäftigung aufgrund arbeitsvertraglicher Regelung
oder mit ihrer Zustimmung - zu Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden
und Mehrarbeit verpflichtet."

Eine Kündigung würde also u.U. nicht mal was bringen.

Aber auch dazu müsste dir der PR was sagen können.

MfG
Matthias
Mit Zitat antworten
 

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an