#1 (permalink)  
Alt 09.07.2009, 07:30
Benutzer
 
Registriert seit: 06.10.2008
Beiträge: 74
Standard Nebenjob bei Kurzarbeit

Guten Morgen,

unser AG hat informiert, dass - wenn man sich als AN in Kurzarbeit befindet - auch seinen Nebenjob nicht ausführen darf. Ist das korrekt und warum eigentlich? Was ist dafür die gesetzliche Grundlage?
Gerade wenn die Leute schon durch die Kurzarbeit weniger Geld in der Tasche haben, müssen sie noch ihren 2. Job aufgeben? Irgendwie kann ich das nicht glauben.
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