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Hallo,
eine frage und zwar steht mir vor und nach der urlaub das freiewochenende zu??? d.h. ich arbeite 30std. woche in einer küche im altenheim und der schef will mir streichen eine wochenende vor oder nach der urlab weg. kann er das machen??? ist das gesetztlich erlaubt??? ich glaube das ist mein recht das wochenende frei zu haben oder solte mir mehrer urlaub zustimmen??? danke voraus für antwort |
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