#1 (permalink)  
Alt 09.07.2009, 00:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.07.2009
Beiträge: 2
Standard Urlaub

Hallo,

eine frage und zwar steht mir vor und nach der urlaub das freiewochenende zu??? d.h. ich arbeite 30std. woche in einer küche im altenheim und der schef will mir streichen eine wochenende vor oder nach der urlab weg. kann er das machen??? ist das gesetztlich erlaubt??? ich glaube das ist mein recht das wochenende frei zu haben oder solte mir mehrer urlaub zustimmen??? danke voraus für antwort
Mit Zitat antworten
 

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an