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Alt 09.07.2009, 12:47
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Standard AW: Urlaub

Zitat:
Zitat von peter18 Beitrag anzeigen
es steht regelmäßige Arbeitszeit 30 Std./Woche richtet sich nach den tariflichen und jeweiligen betriebsüblichen Regelungen.

und noch eine frage dazu, kann ich verlangen daß der arbeitgeber nach die 30 std./woche halten muß?d.h. in der woche nicht mehr nicht weniger als die 30Std. plannen muß?? z.b. in eine woche 40Std. in andere 20 usw.??


noch mal danke für die antworten
Zur Beantwortung deiner Fragen muss man wissen was die tariflichen und jeweiligen betriebsüblichen Regelungen sind. Allgem sind diese nicht zu beantworten, sondern immer nur im Zusammenhang mit den betriebsinternen Regelungen.

Wenn es einen Betriebsrat gibt geh zu dem und lass es dir erklären oder zur Personalabteilung oder wenn du das nicht willst zur Gewerkschaft. Die örtlichen Sekretäre kennen die Läden meist schon.

MfG
Matthias
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