Zitat:
Zitat von steve91
Danke erstmal für die antworten. Hab schon nen anderen Betrieb gefunden wo ich die Ausbildung weitermachen kann.
Es ging mir nur um das Juni-Gehalt. Wo wir die Kündigung bekommen haben wurde noch gesagt, dass man das Gehalt vom Juni bekommt. Wenn man jetzt nach dem Gehalt fragt, heisst es, es war eine unbezahlte Freistellung?!
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dein AG kann dich nicht "unbezahlt" freistellen, wenn dein vertrag bis 30.06. läuft, hast du anspruch auf bezahlung bis 30.06., ob dein AG deine arbeitskraft in anspruch nimmt oder nicht......