
08.07.2009, 21:34
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Erfahrener Benutzer
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Registriert seit: 28.03.2009
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AW: Streit nach Elternzeit weg. Vollzeit
Zitat:
Zitat von ikka74
hallo,
mich interessiert folgendes: Ich habe seit `96 vollzeitjob mit entsprechendem Vertrag. ging dann 99 in Elternzeit für 6 Jahre (2 Kinder -3 Jahre auseinander) nach elternzeit als mündliche absprache teilzeitarbeit. erneute ssw, 3 jahre elternzeit, die elternzeit ist nun um . Meldete meinen Wunsch auf rückkehr in Vollzeitan. AG verwehrt dies mit verweis auf mündliche absprache vor 3 Jahren. AG bietet nur noch Teilzeit an wegen mangelnder Auftragslage. Darf AN auf Vollzeit bestehen mit verweis auf den noch geltenden Vertrag???
eigentlich ist gar keine arbeit mehr da, Ich habe 6 monate kündigungsfrist. sitze seit einer woche (auf teilzeit) rum und drehe Däumchen. AG will mich natürlich nicht 6 weitere monate beschäftigen ohne arbeit. Überlegen gerade einen aufhebungsvertrag zu machen. AG würde 3 Monate sperre überbrücken. Will aber von Vollzeitgehalt nichts wissen. Was ist fürs ALG denn nun relevant? mein vorschlag war ein voolgehalt zahlen und 3 volle als abfindung, aber davon will er nichts wissen... hat jemand tips???
wichtig!!!
danke
gruss
ikka
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Wenn eine Änderung Deines AV gemacht wurde, hätte nach § 2. 7 NachwG (die vereinbarte Arbeitszeit) schriftlich festgelegt werden müssen.
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