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wo finde ich den Tarifvertrag von IGZ??
im AV steht nur die Benennung des Urlaubes und der shcöne Satz Zahlung ovn Tantiemen, Prämien und sonstigen Leistungen liegt im freien Ermessen des AG und begründet keinen Rechtsanspruch auch wenn die Zahlung wiederholt und ohne ausdrücklichen Vorbehalt der Freiwilligkeit erfolgte. Etwas anderes gilt nur dann wenn die Zahlung durch Betriebsvereinbarungen oder Tarifvertrag geregelt ist. hilft mir dieser satz weiter?? |
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| urlaubsgeld arbeitsrecht |
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