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Guten Tag,
ich arbeite im Außendienst und habe einen variablen Gehaltsanteil, wie es generell üblich bei einer solchen Tätigkeit ist. Ich bin mittlerweile seit knapp über 2 Jahren in der Firma tätig und habe bis dato immer noch keine Vereinbarung über den variablen Gehaltsbestandteil bekommen. Auf Nachfrage wurde mir lediglich eine Excel Tabelle, mit der Möglichkeit den Gehaltsbestandteil zu berechnen, überlassen. Auch meine Kollegen haben bisher nichts schriftliches etc. erhalten. In den vorigen Tätigkeiten bei anderen Arbeitgebern wurde eine Zielvereinbarung und ein kleines Vertragswerk zur Ausgestaltung der variablen Bestandteile immer von beiden Seiten unterschrieben. Nun die Frage welche rechtlichen Grundlagen es hierzu gibt. Muss der Arbeitgeber ´(AG) ein solches Vertragswerk vorlegen, dass beide Seiten einvernehmlich unterschreiben? Oder kann der AG einfach Regularien festlegen? Aufgrund der fehlenden Unterlagen durften wir Außendienstmitarbeiter im letzten Jahr feststellen, dass die Bemessungsgrundlage ein wenig anders ist, als es uns suggeriert wurde. Falschaussagen sind nicht getroffen worden, allerdings ließen sich die Aussagen auf mehrere Arten interpretieren. Über jede Rückinfo bin ich dankbar. Viele Grüße Ostsee |
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