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Hallo,
hier ein etwas kurioser (und für die Arbeitnehmer ziemlich ärgerlicher Fall)... bitte um eure Meinungen: Firma A muß Insolvenz anmelden. Die AN bekommen weiterhin volles Grundgehalt, auch wenn nur Teilzeit gearbeitet wird. Zum 1.6. wird die Firma A von Firma B sozusagen aufgekauft und ein Teil der AN übernommen. Da aber noch etliche vertragliche Sachen der Firmenübernahme zu klären sind, werden die AN nicht Vollzeit eingesetzt, sondern nur von Zeit zu Zeit stundenweise. Neue Arbeitsverträge wurden noch nicht unterschrieben. Grundgehalt (lt. Arbeitsvertrag) wurde (wenn auch verspätet) gezahlt. Jetzt möchte Firma B die Stundenkonten der AN mit 65 Stunden (pro AN) ins Minus setzen, da diese ja z.B. im Juni nicht voll gearbeitet hätten und auch somit nicht vollen Umsatz generiert haben... Also meiner Meinung nach kann das doch nicht rechtens sein, da die AN ja ihre volle Arbeitskraft angeboten haben, diese jedoch nicht von Firma B abgerufen wurde. Somit liegt es doch im Verschulden der Firma B, dass sie die AN nicht eingesetzt hat...hab da sowas wie Annahmeverzug im Gedächtnis rumschwirren... Was sagt ihr dazu? Wie sieht das arbeitsrechtlich aus? Gibt's §§ dazu? Danke im Voraus! |
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