#1 (permalink)  
Alt 07.07.2009, 09:56
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Registriert seit: 05.07.2009
Beiträge: 7
Standard Arbeitsgericht, Zuständigkeit, Dringend

Habe in Schwerin gearbeitet und dort einen Anstellungs-
vertrag mit der Firma abgeschlossen. Zwischenzeitig
arbeite ich bei derselben Firma in Oldenburg und wohne
auch dort. Bin gekündigt worden und möchte eine
Kündigungsschutzklage einbringen und dazu einen Anwalt
vor Ort suchen. Welches Arbeitsgericht ist zuständig?
Schwerin oder Oldenburg?
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