Zitat:
Zitat von Adine
Ich habe einen Anstellungsvertrag von einer Firma in
Schwerin bei der ich gearbeitet habe. Zwischenzeitig
arbeite bei derselben Firma in einer Zweigstelle in
Oldenburg und wohne auch dort. Bin gekündigt worden
und muss dringend eine Kündigungsschutzklage einreichen.
Möchte vor Ort einen Arbeitsrechtsanwalt suchen und
weiss nicht ob das Arbeitsgericht Schwerin oder Oldenburg
zuständig ist.
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Es sind beide zuständig.
Der AN hat die Wahl, ob er am Betriebssitz oder an seinem Arbeitsort klagt.
Klaus II