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Alt 06.07.2009, 18:12
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Registriert seit: 06.07.2009
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Standard Gilt die Arbeitsstättenverordnung auch für "Gäste"?

Ich habe lange im Internet gesucht und bin dann auf Euch gestoßen.
Folgendes Problem:
Arbeite seit mehr als 30 Jahren als Beamter , bin auf Dauer abgeordnet in eine Behörde des Senats.
Mein Dienstherr kennt mich kaum noch, es gab auch nie Probleme.
Durch eine Fusion wurden mehrere Abteilungen der "Gastbehörde" zusammengelegt, dadurch herrscht Raumknappheit. Ich wurde in eine kleine Kammer gesperrt, die Zustände sind katastrophal; Lärm über 65 Dezibel, Raumtemperatur über 28 Grad usw.
Als dies von einem Arbeitsschutzinspektor bei einer Begehung bemängelt wurde und dies weitergemeldet wurde ,um es beheben zu lassen, bekam ich nun den Zorn der "Gastverwaltung" zu spüren.

Wir haben kein anderes Zimmer, gehen Sie zurück an Ihre Behörde.....

Ich wurde damals im Auftrag meines Dienstherren an die Behörde geschickt, um viele Verwaltungsgänge zu vereinfachen, auch der Kostenabrechnung wegen /diese Behörde arbeitet im Auftrag meines Dienstherrn.

Kann man nun einfach sagen, geh zurück an Deine Behörde und mir das Zimmer wegnehmen, da man nicht gewillt ist, diese unzumutbaren Arbeitsbedingungen zu ändern?

Mein Dienstherr unterstützte mich bisher bei dem Arbeitsschutzanliegen. Kann er als Auftraggeber (ist ja alles Senat) da ein Wörtchen mitreden oder hat der Chef der "Gastbehörde" Narrenfreiheit?

Weiß nicht, wie ich mich verhalten soll, man will mich regelrecht rausschmeißen, soll bei meinem Dienstherrn ein Zimmer nehmen und dann täglich mehrmals hin- und herpendeln! Eine Zumutung das Ganze.
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