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Zitat von anonym
Hallo Brummbär,
danke für die Antwort.
Ein Kollege von mir hat heute die Antwort bekommen, das er die 400 Euro zusätzlich verdienen darf, aber nur wenn die Arbeitszeit der Nebenbeschäftigung nicht in der Arbeitszeit der Hauptarbeit liegt. Und da wir ja noch regulär arbeiten, wäre dies ja möglich.
Quelle war ein privater Kontakt welcher beim Arbeitsamt arbeitet.
was ist jetzt richtig?
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Frage 18 im Antrag für Insolvenzgeld lautet:
Sind Sie in der Zeit, für die Sie Insolvenzgeld beantragen, ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen
oder haben Sie eine selbständige Tätigkeit aufgenommen?
Wenn ja:
ab _________________________ _________________________ _____________________
Name und Anschrift des Arbeitgebers:
Das Netto-Arbeitsentgelt/Entgelt hieraus beträgt wöchentlich monatlich
€. Bitte Nachweis beifügen.
_________________________ _________________________
.. was ja dann auch den Mini-Job betrifft.Wieweit hier eine Anrechnung erfolgt würde ich bei der zuständigen Stelle erfragen.