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Hallo,
Ich habe eine frage bezüglich einer Lohnabrechnung. Laut Arbeitsvetrag hab ich 160 Stunden im Monat. Jetzt hatte ich im Mai 2009 2 Tage kurzarbeit und 147 Stunden gearbeitet. Ich habe allerdings nur 147 Stunden bezahlt bekommen (also die die ich gearbeite habe )und mein Chef sagt da 1 Drittel der Firma ihre Soll-Stunden erreicht haben gibts kein Kurzarbeitergeld. Es fehlen mir also 2 volle Arbeitstage Wenn dies so wäre ist dies Rechtens??? Muss er mir dann nicht trotzdem meine Soll-Stunden bezahlen. Soll Stunden wären für Mai 168 Stunden gewesen. Gruss Myguide6100 |
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