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Alt 06.07.2009, 16:02
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Registriert seit: 06.07.2009
Beiträge: 2
Standard Lohnzahlung

Hallo,

Ich habe eine frage bezüglich einer Lohnabrechnung.

Laut Arbeitsvetrag hab ich 160 Stunden im Monat.


Jetzt hatte ich im Mai 2009 2 Tage kurzarbeit und 147 Stunden gearbeitet.



Ich habe allerdings nur 147 Stunden bezahlt bekommen (also die die ich gearbeite habe )und mein Chef sagt da 1 Drittel der Firma ihre Soll-Stunden erreicht haben gibts kein Kurzarbeitergeld.
Es fehlen mir also 2 volle Arbeitstage

Wenn dies so wäre ist dies Rechtens???

Muss er mir dann nicht trotzdem meine Soll-Stunden bezahlen.

Soll Stunden wären für Mai 168 Stunden gewesen.

Gruss
Myguide6100
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