#9 (permalink)  
Alt 09.07.2009, 17:59
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Registriert seit: 06.07.2009
Beiträge: 5
Standard AW: Übernahme nach der Ausbildung (Kurz Arbeit)

achso...jetzt gibt es keine probleme! laut IGM besteht auch ein jahr kündigungsschutz. so weit ist ja alles gut und recht, nur einige aus meiner klasse (die früher ausgelernt hatten) waren auch in der gewerkschaft und hatten 1 jahr übernahme in der hand. diese wurden jetzt nach drei monate gekündigt!

MFG
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arbeitsrecht, vertrag, übernahme

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