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Hallo an alle,
ich arbeite im Handel in einem Ostseebad in Meck-Pomm, der unter der Bäderreglung fällt. Bei uns wird an 7 Tagen die Woche und eigentlich auch an allen Feiertagen (außer 25.12) gearbeitet. Ich bekomme pro Arbeitswoche einen freien Tag, die Sonn- und Feiertage werden nicht vergütet. Wie ist eigentlich der Schutz der Arbeitnehmer in der Bäderreglung geregelt? Über eine Antwort würde ich mich freuen. |
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