Huhu Fleißiges Lieschen,
unter
Publikationen - Mecklenburg-Vorpommern: Das Regierungsportal (entschuldige den komplizierten Link) findest Du die Regelungen für M/V. Wenn ich es richtig sehe benötigt dein Arbeitgeber, wenn er öfter am Sonntag öffnen möchte eine Ausnahmegenehmigung für die Sonntagsarbeit. Die liegt dann im Unternehmen als Schriftstück vor. Das ist zumindest bei meinem Arbeitgeber so.
Also am besten direkt den Arbeitgeber fragen ob er diese Genehmigung hat. Zuständig für die Vergabe ist ansonsten das Landesamt Für Gesundheit und Soziales in MV. Dort kann man auch direkt nachfragen - einfach "lagus mv" in einer beliebten Suchmaschine eingeben ;-)
Liebe Grüße Stoerde