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Und warum ein Aufhebungsvertrag? War es der Wunsch des AN? Dann kann man es auch reinschreiben!
Wie gesagt, wenn es eine Folgeschäftigung gibt, dann stört das Fehlen nicht. Folgt aber im Lebenslauf Arbeitslosigkeit, dann muss der AN bei jedem Vorstellungsgespräch begründen, warum er sich auf einen Aufhebungsvertrag eingelassen hat... |
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