#6 (permalink)  
Alt 06.07.2009, 10:25
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.05.2009
Ort: Niederrheinregion
Beiträge: 258
Standard AW: fristlos kündigen

Werden denn deine Sozialabgaben bezahlt? Ich hoffe doch. Ansonsten Die Kündigungsfrist beträgt während der Probezeit 14 Tage zu jedem Wochentag. Durch einen TV oder einen AV kann sie verlängert aber nicht verkürzt werden. Wenn du was besseres hast, schnell weg!!
Du könntst auch versuchen fristlos zu kündigen wenn ein wichtiger Grund vorhanden ist. Das könnte z.B. das nichtabführen von Sozialbeiträgen sein. Oder einfach nachfragen wie lange du bleiben musst ;-) . (Aufhebungsvertrag)
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arbeitsvertrag, kündigung, lohnabrechnung

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