Urlaubssperre
Ich habe folgende Frage: Ich arbeite in einer Reha-Klinik, in der von Januar bis MÄrz d.J. aufgrund der geringen Belegung Kurzarbeit gefahren wurde. Alle Mitarbeiter unserer Abteilung waren aufgefordert, mindestens 2 Wochen des Jahresurlaubs in dieser Zeit zu nehmen. Dann hieß es, in der Zeit von April bis Ende August sind wir voll belegt und es darf während dieser Zeit kein Urlaub genommen werden. KollegenInnen, die im Januar/Februar, weil sie ihren Urlaub buchen wollten, einen Urlaubsantrag gestellt hatten, haben ihren Urlaubsantrag genehmigt bekommen. Es hat keine Sozialauswahl stattgefunden. Nun haben die anderen KollegenInnen, ihre Resturlaubstage im September/Oktober/November und Dezember eingeplant. Nun heißt es plötzlich, dass im September und Oktober wieder kein Urlaub genommen werden darf. Die Mitarbeiter müssen ihren Resturlaub im Januar/Februar/März 2010 nehmen. Es gibt Mitarbieter, die seit Februar keinen Urlaub mehr hatten. Ich bin mir auch nicht sicher, ob die Urlaubssperre von April bis August vom Betriebsrat genehmigt worden war. Gründe für die Urlaubsverweigerung können nicht konkret benannt werden. Es heißt labidar, wir sind voll belegt. Wie können die Mitarbeiter dagegen vorgehen?
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