AW: Urlaubssperre
Hallo, ich habe mich genauer informiert und erfahren, dass es keine Regelung zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung bzgl. der Urlaubssperre gibt. Es wurde nur gesagt, dass alle Mitarbeiter, die in Patientenkontakt stehen während dieser Zeit keinen Urlaub nehmen können. Es gibt allerdings im Qualitätsmanagement Handbuch eine Verfahrensanweisung der Geschäftsführung, wieviel Mitarbeiter in einer Abteilung gleichzeitig Urlaub nehmen können und wie der Urlaub auf das Jahr aufgeteilt werden sollte, um eine Versorgung der Patienten sicherzustellen. In der Verfahrensanweisung steht u.a. das eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr nur statthaft ist, wenn dringende betriebliche Gründe oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen und genehmigt worden ist. Nach meiner Auffassung liegt kein dringender betrieblicher Grund vor, den Mitarbeitern den Jahresurlaub nicht zu gewähren.
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