
01.07.2009, 15:27
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Erfahrener Benutzer
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AW: Gehaltskürzung sonst Kündigung = Erpressung?
Zitat:
Zitat von Libelle
Der Nötigungsgedanke hat einen gewissen Charme. Wenn ein Arbeitnehmer sich einer Nötigung widersetzt und deswegen gekündigt wird, hat er möglicherweise gute Chancen, trotz bestehender Probezeit wegen des Maßregelungsverbotes eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Genaueres sagt dazu ein Fachanwalt, den der Betroffene besser aufsuchen sollte.
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interessanter gedanke 
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