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Alt 07.07.2009, 16:41
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Standard AW: Brauche dringed Hilfe

Zitat:
Zitat von killasick Beitrag anzeigen
Ich arbeite nun seit 07.04.2009 in einem neuen Restaurant / ich war diesen Monat einen Tag krank
Also besteht das Arbeitsverhältnis seit mehr als 4 Wochen und somit gilt für Dich das Entgeltfortzahlungsgesetz

EntgFG - Einzelnorm

Zitat:
Zitat von killasick Beitrag anzeigen
Am 1. Krankheitstag sollte ich ursprünglich 7 Std arbeiten und an meinem 2. Krankheitstag ursprünglichen 13 Std.
und Du hast Anspruch darauf, dass die vorgeplanten Stunden, die durch Krankheit ausgefallen sind, auch bezahlt werden.
Denn es gilt: Krank ist wie gearbeitet

Krank im Zeitkonto
Ist die Arbeitszeit längere Zeit ungleichmäßig verteilt worden und hätte ein AN Zusatzschichten oder längere Schichten leisten müssen, wenn er nicht krank geworden wäre, dann müssen ihm diese Zeiten im Krankheitsfall auf dem Zeitkonto gutgeschrieben werden. Eine betriebliche Regelung, wonach Zeitschulden nur durch tatsächliche Arbeitsleistung ausgeglichen werden können, verstößt gegen das Lohnausfallprinzip des § 4 Abs.1 EntgFG.
(BAG vom 13.02.2002 5 AZR 470/00)

EntgFG - Einzelnorm

Zitat:
Zitat von killasick Beitrag anzeigen
mir wurde gesagt: "Okay, dann bleibst du heute daheim. Und morgen auch noch, dass du dich erholen kannst." Bin dann zuhause geblieben.
Das würde ich so auslegen, dass der AG das Kranksein ohne AU Bescheinigung anerkannt hat > Entgeltfortzahlungsgestz

Zitat:
Zitat von killasick Beitrag anzeigen
Kann ich nun die Zahlung dieser beiden Tage (20 Std) von meinem Arbeitgeber einfordern?
Das kannst Du, denn, Du bist ja auch noch innerhalb der 3 Tagesfrist.

Zitat:
Zitat von killasick Beitrag anzeigen
Ich arbeite immer unterschiedlich und meistens nur 3 Tage pro Woche. Manchmal 6, 7 oder sogar 13 Std am Tag, damit ich pro Woche auf 30 Std komme. Wie wird nun mein Urlaub gerechnet?
Wenn in Deinem Arbeitsvertrag zum Urlaub nichts geregelt ist (was es eigentlich müßte)

NachwG - Einzelnorm

steht Dir der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werktagen, welcher auf die Anzahl Deiner Arbeitstage umgerechnet werden muß.

Urlaub im Arbeitsrecht - Wer hat Anspruch auf wieviel Tage?


Zitat:
Zitat von killasick Beitrag anzeigen
Wie wird die Arbeit an Feiertagen gewertet? Doppelt???
Wenn dazu in Deinem AV nichts geregelt ist und auch kein Tarifvertrag Anwendung findet, gehst Du leider leer aus, dann ist Feiertag wie normaler Arbeitstag. Du könntest natürlich in diesem Fall mit Deinem Chef versuchen etwas auszuhandeln.

Hoffe, das waren nun genug Antworten.
__________________
Einen Schuss Wüste braucht der Mensch,
um des Glückes der Oase willen.
Martin Kessel


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