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Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt: 28.02.2009 - Eintragung in Liste zur Kandidatur BR 09.04.2009 - betriebsbedingte Kündigung durch AG (fristgerecht) 14.04.2009 - Wahl zum 5. BR Mitglied 29.05.2009 - Gütetermin (Ergebnis Abfindung 12. Bruttomonatsgehälter) Fazit: nach meiner Ansicht ist kein Aufhebungsvertrag lt. Arbeitsvertrag zustande gekommen, alles ist fristgerecht geblieben. Die Abfindung ist eine Entschädigung für den BR. Allerdings ist die Frage ob der gesetzliche Kündigungsschutz für Listenkandidaten greift (6 Monate nach Eintragung auf Liste) Meine Frage ist ob das AA das als Aufhebungsvertrag sieht bzw. ob die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird. Es gibt Urteile wenn kein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde dass das AA die Abfindung nicht anrechnen darf da das AA eine Versicherung ist. Gruss Angi |
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| Stichworte |
| abfindung, arbeitsamt |
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