AW: Abfindung und Anrechnung beim AA
Hallo, sweety
So weit ich weiß, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für einen gewissen Zeitraum, wenn wegen der Beendigung des AV eine "Entlassungsentschädi gung (Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung) gezahlt wurde und das AV vorzeitig, das heißt vor Ablauf der vom AG zu beachtenden KÜ-Frist, beendet wird.Das ist ja hier nicht der Fall.Da du ja auch nicht dazu beigetragen hast deinen Arbeitsplatz zu verlieren, denke ich wird es KEINE Sperre geben. Mit dem Ergebnis der Güteverhandlung ist meiner Meinun g nach auch alles geklärt. Aber vieleicht gibt es noch andere Sichtweiten.
Gruß FS
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